In den beiden oberfränkischen Gemeinden Seßlach und Marktschorgast ist wegen der jüngsten Bevölkerungsentwicklung ab diesem Jahr Mariä Himmelfahrt kein Feiertag mehr. Zugleich wird der 15. August in Marktrodach in Oberfranken, in den mittelfränkischen Gemeinden Baiersdorf und Weisendorf, in Schwebheim in Unterfranken und im schwäbischen Memmingerberg sowie Oettingen in Bayern zum gesetzlichen Feiertag. Dies teilte das bayerische Innenministerium in München mit.
Hintergrund ist der Zensus 2022
Hintergrund für die Änderungen ist das Ergebnis des Zensus 2022 als letzte Volkszählung. Dabei wurde neben den generellen Einwohnerzahlen nach Angaben des Ministeriums festgestellt, wo die katholische Bevölkerung die evangelische überwiegt. Nach den Worten von Innenminister Joachim Herrmann (CSU) bleibt es «in den übrigen 2.048 Gemeinden im Freistaat bei der bestehenden Regelung zu Mariä Himmelfahrt.»