Nach der Störaktion eines Mannes vor der Sprengung der Kühltürme des stillgelegten Atomkraftwerks Grafenrheinfeld prüft der Kraftwerksbetreiber Schadenersatzansprüche. «Zur Höhe der Mehrkosten können wir derzeit keine Angaben machen, deren Ermittlung läuft erst an», teilte eine Sprecherin von Preussenelektra in Hannover mit. Die Polizei prüft ebenfalls, ob sie dem Mann die Kosten für den Einsatz von Rettungskräften, darunter eigens angeforderte Höhenretter, in Rechnung stellen kann, wie eine Polizeisprecherin sagte.