In Bachhagel in Schwaben musste noch einmal gewählt werden
Rund sieben Monate nach der bayerischen Kommunalwahl haben die Bürger in der kleinen schwäbischen Gemeinde Bachhagel ihren Gemeinderat nochmals gewählt. Das Ergebnis der Kommunalwahl vom März war vom Landratsamt Dillingen für ungültig erklärt worden, weil die Wählergemeinschaft des Ortsteils Burghagel vor der Wahl bei der Aufstellung ihrer Liste einen Formfehler begangen hatte. Die Wählergemeinschaft erreichte bei der damaligen Wahl zunächst 3 von 14 Sitzen im Gemeinderat, weil der Fehler zunächst nicht bemerkt worden war. Bei der Wiederholungswahl durfte die Wählergemeinschaft nun nicht mehr antreten, nur die einstmals korrekt aufgestellten Wahllisten waren zugelassen. Bei der Nachwahl bekam nach Auszählung aller Stimmbezirke der Bürgerblock Bachhagel 55,9 Prozent der Stimmen, dahinter landete die Wählergemeinschaft Oberbechingen (WGO) mit 29,1 Prozent und die Grünen mit 15 Prozent. Im neuen Gemeinderat hat der Bürgerblock Bachhagel damit acht Sitze, die WGO kommt auf vier Sitze und die Grünen auf zwei. Die Wahlbeteiligung lag bei 45,8 Prozent. Bachhagel hat rund 2.400 Einwohner und etwa 1.900 Wahlberechtigte. Die förmliche Feststellung des Ergebnisses stand noch aus. Hintergrund der Nachwahl war, dass die Kandidatinnen und Kandidaten der Wählergemeinschaft Burghagel nach Angaben der Kreisbehörde entgegen der gesetzlichen Vorschrift nicht in geheimer Wahl bestimmt worden waren. Vielmehr wurde über die Bewerber offen per Handzeichen abgestimmt. Einen ähnlichen Fehler gab es auch in Unterfranken. Dort mussten die Bürgerinnen und Bürger von Karlstein am Main (Landkreis Aschaffenburg) nochmals ihren Gemeinderat wählen, weil die Wählergruppe Freie Wählergemeinschaft Karlstein ebenfalls offen über ihre Listenkandidaten abgestimmt hatte. Die Nachwahl fand bereits am 4. Oktober statt. In Karlstein erreichte die CSU bei Nachwahl sieben Sitze, die Grünen fünf Sitze und die SPD sowie die FDP je vier Sitze. Die Freie Wählergemeinschaft war ebenfalls nicht mehr zur Wahl zugelassen. Copyright 2026, dpa (www.dpa.de). Alle Rechte vorbehaltenFehler auch in einer unterfränkischen Kommune