Logo DieBayern.de News
Nachrichten / Politik

Herrmann: 15 Straftäter aus Bayern auf Flug nach Afghanistan

Herrmann: 15 Straftäter aus Bayern auf Flug nach Afghanistan
Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) begrüßt die Abschiebung von Straftätern aus Afghanistan. (Archivbild) / Foto: Arne Dedert/dpa
Von: DieBayern.de News
Erstmals seit Antritt der neuen Bundesregierung hat es wieder einen Abschiebeflug nach Afghanistan gegeben. Auch Straftäter aus bayerischen Gefängnissen sind an Bord.

Unter den 81 Menschen, die aus Deutschland nach Afghanistan abgeschoben wurden, sind nach Angaben von Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) auch 15 schwere Straftäter aus Bayern. Sie seien größtenteils direkt aus der Haft abgeschoben worden, teilt Herrmann in München mit. Die Personen würden schwere Delikte vorgeworfen, von Mord über Totschlag bis hin zu Sexualstraftaten.

Bayern setze sich seit längerer Zeit für die Wiederaufnahme von Rückführungen nach Afghanistan ein. «Wer kein Aufenthaltsrecht hat oder gegen geltende Gesetze in Deutschland verstößt, muss schnellstmöglich unser Land wieder verlassen», betonte Herrmann.

Der bayerische Innenminister trat dafür ein, die Rückführungen in das von den islamistischen Taliban regierte Land zu verstetigen. Eine Taskforce beim Landesamt für Asyl und Rückführungen beschäftige sich aktuell mit 197 schweren Straftätern aus Afghanistan. Es sei sinnvoll, dass der Bund hierzu auch unmittelbar Gespräche mit der afghanischen Seite führen wolle, sagte Herrmann.

Mehr aus dieser Kategorie

Kritiker befürchten, dass die Taliban die Straftäter aus Deutschland nach ihrer Rückkunft in die Heimat nicht bestrafen, sondern sie sogar belohnen und ihnen bei einer erneuten Reise in westliche Länder behilflich sind. In diesen Fällen bestünde die Gefahr, dass bisher inhaftierte Straftäter auf freiem Fuß erneut nach Deutschland kommen.

Copyright 2025, dpa (www.dpa.de). Alle Rechte vorbehalten

DieBayern.de News
Artikel von

DieBayern.de News

DieBayern.de News ist für die Inhalte selbst verantwortlich. Es gilt der Kodex der Plattform. Die Plattform prüft und behandelt Inhalte gemäß den gesetzlichen Vorgaben, insbesondere nach dem NetzDG.

Social Media