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Ermittlungen gegen Bauernpräsident Felßner eingestellt

War zu Beginn des Jahres noch als Bundesagrarminister im Gespräch: der Präsident des bayerischen Bauernverbandes, Günther Felßner. (Archivbild) / Foto: Sven Hoppe/dpa
War zu Beginn des Jahres noch als Bundesagrarminister im Gespräch: der Präsident des bayerischen Bauernverbandes, Günther Felßner. (Archivbild) / Foto: Sven Hoppe/dpa

Nach Mängeln bei einer Kontrolle sah sich Felßner auch Ermittlungen der Polizei ausgesetzt. Nun wurde das Verfahren eingestellt. Der Protest von Aktivisten auf seinem Hof hat dagegen Folgen.

Die Ermittlungen gegen den Präsidenten des bayerischen Bauernverbands, Günther Felßner, wegen des Verdachts der Tierquälerei sind eingestellt worden. Ein Verstoß gegen Paragraf 17 des Tierschutzgesetzes sei nicht nachweisbar gewesen, teilte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth mit. Der Paragraf sieht eine Strafe vor, wenn Tieren etwa länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen zugefügt werden. Zuvor hatten mehrere Medien berichtet.

Die Ermittlungen gingen auf eine Anzeige unter anderem der Tierrechtsorganisation Peta zurück. Das Veterinäramt des Landkreises Nürnberger Land hatte im April mitgeteilt, bei einer Kontrolle auf dem Hof Felßners in Lauf an der Pegnitz geringe Mängel bei der Einstreu und der Entmistung der Rinderstallungen sowie geringgradige bis mittelgradige Mängel bei der tierärztlichen Versorgung einzelner Rinder festgestellt zu haben. Nach Angaben der Behörde wurden die Mängel innerhalb weniger Tage beseitigt.

Felßner sollte Bundesagrarminister werden

Das CSU-Mitglied Felßner war von seiner Partei für das Amt des Bundesagrarministers in der Bundesregierung aus Union und SPD vorgesehen. Nach einem Protest von Tierschutz-Aktivisten auf seinem Hof hatte er seine Ambitionen auf das Amt aber niedergelegt.

Auch der Protest hatte ein juristisches Nachspiel. Die Staatsanwaltschaft nahm gegen 13 Personen Ermittlungen auf. Gegen elf von ihnen wurden nach Angaben der Sprecherin mittlerweile Strafbefehle wegen Hausfriedensbruchs beantragt; in zwei Fällen auch wegen Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz, weil sich die Beschuldigten vermummt haben sollen. Ihnen droht nun eine Geldstrafe. Gegen zwei Beteiligte laufen die Ermittlungen demnach noch.

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