Sechs Monate nach einer Störaktion eines Mannes anlässlich der Sprengung der Kühltürme des stillgelegten Atomkraftwerks Grafenrheinfeld dringt der Kraftwerksbetreiber auf Schadenersatz. Doch der damals 36-Jährige habe innerhalb der gesetzten Frist nicht die geforderten knapp 12.000 Euro gezahlt, teilte Preussenelektra mit. «Daher behalten wir uns weitere rechtliche Schritte vor.» Was genau das bedeutet, sagte eine Unternehmenssprecherin nicht. Zuvor hatten mehrere Medien über den Fall berichtet.
Der mutmaßliche Atomkraft-Befürworter war kurz vor der für den 16. August 2024 geplanten Sprengung der markanten Kühltürme nahe Schweinfurt auf einen Strommast im Absperrbereich geklettert. Dadurch verzögerte sich die Sprengung um etwa eineinhalb Stunden. Der damals 36-Jährige war nach seiner Aktion zeitweise in Gewahrsam genommen worden.