Mieter haben nach Hochwasserschäden Anspruch auf Reparatur und Instandsetzung
Bei Hochwasserschäden haben Mieter nach Angaben des Mieterbunds Bayern einen Reparatur- und Instandsetzungsanspruch gegenüber dem Vermieter. Das gilt auch für mitvermietete Einbauküchen, Elektrogeräte und Teppichböden - nicht aber für die eigenen Möb ..