Nach dem Rundumschlag von Kunstminister Markus Blume (CSU) befasst sich nun auch die Staatsanwaltschaft München I mit den Bayerischen Staatsgemäldesammlungen. Die Behörde hat «ein sogenanntes Vorprüfungsverfahren eingeleitet», wie eine Sprecherin sagte.
Das sei kein Ermittlungsverfahren gegen konkrete Beschuldigte, betonte sie: «Vielmehr wird in einem Vorprüfungsverfahren erst geprüft, ob möglicherweise ein Anfangsverdacht besteht, der Anlass zur Einleitung eines Ermittlungsverfahrens geben würde.» Um welche Vorwürfe es geht, teilte die Behörde auf Anfrage nicht mit. Das Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst hatte die Staatsanwaltschaft nach eigenen Angaben eingeschaltet, als die ersten Vorwürfe bekannt wurden.
Minister Blume sprach von verschiedenen, neu bekanntgewordenen Vorwürfen, die eine interne Untersuchung in den Staatsgemäldesammlungen nötig machten und bei denen es im Kern nicht um die Frage nach dem Umgang der Museen mit NS-Raubkunst gehe, die seit Wochen Schlagzeilen macht.