Kritiker haben den Freistaat Bayern bei der Rückgabe von NS-Raubkunst eher für einen Bremser gehalten - jetzt will Kunstminister Markus Blume (CSU) aufs Gas drücken. «Wir dürfen in Sachen Restitution keine Zeit mehr verlieren», sagte er der Deutschen Presse-Agentur vor seinem Bericht in einer gemeinsamen Sitzung des Haushaltsausschusses und des Ausschusses für Wissenschaft und Kunst im bayerischen Landtag. «Unser Anspruch: Die Schiedsgerichte sollen noch im Jahr 2025 mit ihrer Arbeit beginnen können.»
Bayern sperrte sich Jahre gegen Entscheidung über «Madame Soler»
Weil das so war, konnte sich der Freistaat beispielsweise auch jahrelang dagegen sperren, die Herkunft des Picasso-Gemäldes «Madame Soler», das sich seit den 1960er Jahren in den Bayerischen Staatsgemäldesammlungen befindet, von der Kommission begutachten zu lassen.
Die Erben des jüdischen Kunstsammlers Paul von Mendelssohn-Bartholdy erheben Anspruch auf das Werk, Bayern war wegen seiner jahrelangen Blockadehaltung scharf kritisiert worden. Auch Kulturstaatsministerin Claudia Roth (Grüne) fand deutliche Worte. Dass sie im Dezember 2023 ankündigte, Fördergelder für Kultureinrichtungen an die Akzeptanz von Neuregelungen bei der Rückgabe von NS-Raubgut zu koppeln, verstanden viele als Signal an Bayern.
Blume: «Mir ist das unangenehm mit "Madame Soler"»
«Mir ist das unangenehm mit "Madame Soler"», sagte Blume in der Sitzung. Aber er sei an geltendes Recht und auch an Haushaltsvorgaben gebunden. «Die bisherige Restitutionspraxis war ungenügend», betonte er. «Die Neuregelung bedeutet eine wesentliche Stärkung der Antragssteller.»
Er betonte, dass Bayern im November mit Beschluss des Ministerrats «als erstes Bundesland die rechtlichen Grundlagen für die schnellstmögliche Einführung der Schiedsgerichtsbarkeit geschaffen» habe.
Blume hatte immer wieder eine neue rechtliche Grundlage, ein Restitutionsgesetz, gefordert - was allerdings außerhalb Bayerns vielfach auch als Verzögerungstaktik gewertet wurde. Die Einrichtung des Schiedsgerichtes nannte er nun in der gemeinsamen Sitzung der beiden Landtags-Ausschüsse einen Zwischenschritt. Ziel bleibe weiter ein Restitutionsgesetz.