Weil er die frühere geschäftsführende Bundesinnenministerin Nancy Faeser mit einem Post auf der Plattform X verunglimpft haben soll, steht der Chefredakteur des rechten Onlineportals «Deutschland-Kurier» am Mittwoch (9.00 Uhr) vor dem Landgericht Bamberg.
Das Amtsgericht Bamberg hatte den angeklagten David Bendels im vergangenen April wegen Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens zu einer Freiheitsstrafe von sieben Monaten verurteilt, ausgesetzt zur Bewährung. Die Bewährungszeit wurde auf zwei Jahre festgelegt.
Gegen das Urteil war Bendels in Berufung gegangen - daher wird das Verfahren nun vor dem Landgericht neu aufgerollt. Gegen die nun zu treffende Entscheidung ist nach Landgerichtsangaben Revision zum Bayerischen Obersten Landesgericht möglich.
Der 40-jährige Bendels bezeichnet den Beitrag als satirisches Meme. Ein Meme ist ein meist witziger oder pointierter Inhalt, der sich schnell im Internet verbreitet. Memes greifen oft aktuelle Themen, Alltagssituationen oder Gefühle auf, die viele Menschen wiedererkennen.
Foto von Faeser bearbeitet
Bendels hatte nach Überzeugung des Amtsgerichts im Februar 2024 auf dem X-Kanal des «Deutschland-Kuriers» ein bearbeitetes Bild von Faeser gepostet. Darauf ist die SPD-Politikerin mit einem Schild in der Hand zu sehen, auf dem der Satz «Ich hasse die Meinungsfreiheit!» steht. Dieser Satz wurde nach Ansicht des Gerichts von Bendels auf das Foto montiert. Dazu postete der «Deutschland-Kurier» den Satz «Faeser hasst Meinungsfreiheit!».
Für den unbefangenen Leser sei nicht zu erkennen gewesen, dass an dem Bild Veränderungen vorgenommen wurden, hieß es in der Urteilsbegründung des Amtsgerichts. Die Fotomontage stellt aus Sicht des Gerichts eine bewusst unwahre und verächtlich machende Tatsachenbehauptung dar.
Das Originalbild stammt von einem früheren X-Post des Bundesinnenministeriums. Dort war Faeser mit einem Schild anlässlich des Tags des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus zu sehen, auf dem der Satz «We remember» («Wir gedenken») steht.
Wegen des Posts hatte Bendels nach Gerichtsangaben zunächst einen Strafbefehl über 210 Tagessätze zu je 50 Euro erhalten. Da er dagegen Einspruch einlegte, kam es zum Prozess. Auf seinem Portal bezeichnete Bendels den Beitrag als satirisches Meme.
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