Im Streit um den Betrieb der Freilichtbühne in Sömmersdorf bei Schweinfurt haben die Beteiligten einen Vergleich geschlossen. Danach habe sich der Verein Fränkische Passionsspiele Sömmersdorf, der die Bühne betreibt, verpflichtet, bei vier Abendveranstaltungen der Passionsspiele 2024 nach 24.00 Uhr keinen Cateringbetrieb mehr durchzuführen, teilte das Verwaltungsgericht Würzburg am Dienstag mit. Ausschankschluss sei um Mitternacht, das Gelände müsse eine halbe Stunde später geräumt sein.
Geklagt hatten Anwohner, nach deren Sicht die Freilichtbühne über das genehmigte Maß hinaus genutzt wird. Im Jahr seien nur 16 Veranstaltungen erlaubt. Durch den zusätzlichen Lärm werde das Rücksichtnahmegebot verletzt, argumentierten sie laut Gericht. Die Bühne wird auch außerhalb der Passionsspielzeit für Veranstaltungen wie Konzerte genutzt.
Der beklagte Freistaat Bayern, vertreten durch das Landratsamt Schweinfurt, und der beigeladene Verein hielten die Klagen demnach allerdings für unbegründet.
Am Dienstag nun verständigten sich die Beteiligten auf Anraten des Gerichts auf eine gütliche Einigung. Die Klägerseite könne den Vergleich aber noch bis zum 5. Juli widerrufen, sagte ein Gerichtssprecher.