Ein zu lebenslanger Haft verurteiltes Ehepaar ficht die Entscheidung des Landgerichts Aschaffenburg an. Die Mordverdächtigen hätten Revision gegen das Urteil vom 27. Juni eingelegt, teilte eine Gerichtssprecherin mit. Nun muss sich der Bundesgerichtshof mit dem Fall befassen.
Das Landgericht hatte bei dem 39-Jährigen auch die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Würde die Entscheidung rechtskräftig, wäre es unwahrscheinlich, dass die Strafe nach 15 Jahren zur Bewährung ausgesetzt wird.
Die Kammer folgte mit dem Urteil den Forderungen der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte für den Ehemann zwar ebenfalls lebenslange Haft wegen Mordes beantragt, sah aber die Voraussetzungen für eine besondere Schwere der Schuld nicht erfüllt. Für die 32 Jahre alte Ehefrau hatte die Verteidigung höchstens siebeneinhalb Jahre Haft wegen Beihilfe zum Totschlag beantragt.