Der Streit zwischen der Produktionsfirma Constantin Film und dem Drehbuchautor des 90er-Jahre-Kinohits «Manta Manta» um die Fortsetzung aus dem vergangenen Jahr ist beigelegt. Die Streitparteien einigten sich am Montag vor dem Landgericht München I auf einen Vergleich. Constantin Film zahlt dem Autor Stefan Cantz, der das Drehbuch für den ersten Teil geschrieben hat, an «Manta Manta - Zwoter Teil» aber nicht mehr beteiligt worden war, 35 000 Euro.
Constantin-Geschäftsführer Gero Worstbrock entschuldigte sich vor Gericht bei Cantz. Er bekundete sein «Bedauern darüber, wie das überhaupt gelaufen ist und dass das bei Ihnen so angekommen ist», sagte er zu Cantz. «Es war nie die Absicht, Ihre Verdienste unter den Scheffel zu stellen. Wir haben auch nie in Abrede gestellt, dass Sie der Autor des ersten Films sind.»
Die beiden Männer gaben sich die Hand und Cantz, der ursprünglich mehr als 100.000 Euro gefordert hatte, zeigte sich zufrieden mit dem Vergleich. «Das ist das, was wir wollten», sagte er der Deutschen Presse-Agentur. Um Geld sei es ihm nie gegangen, wohl aber um Anerkennung. Er hoffe auf eine «Signalwirkung» für andere Drehbuchautoren, die seinen Streit vor Gericht (Az. 42 O 6331/23) «als Hinweis nehmen, für die eigenen Interessen zu kämpfen».