Im Prozess um den gewaltsamen Tod zweier ukrainischer Soldaten in Murnau verzögert sich das Urteil gegen den angeklagten Russen. Weil der Verteidiger des Mannes beantragte, die Haarproben der Opfer untersuchen zu lassen, muss noch das Ergebnis des entsprechenden Gutachtens abgewartet werden, bevor der Prozess enden kann. Das Landgericht München II setzte zwei weitere Verhandlungstermine für den 7. und 14. März an.
Der Angeklagte hatte zu Prozessbeginn eingeräumt, die beiden im Krieg verletzten Soldaten, die zur Behandlung ins oberbayerische Murnau gekommen waren, nach einem gemeinsamen Trinkgelage vor einem Einkaufszentrum getötet zu haben.
Angeklagt ist er wegen Mordes - unter anderem aus Heimtücke. Und da setzt der Antrag seines Anwalts an. Er will die Haarproben untersuchen lassen, um nachzuweisen, dass die beiden Opfer, die zur Tatzeit ebenso wie der Angeklagte betrunken waren, so sehr an Alkohol gewöhnt waren, dass sie sich durchaus gegen den Angriff zur Wehr setzten konnten. Ohne den Nachweis eines Mordmerkmals könnte der Angeklagte nicht wegen Mordes verurteilt werden. Dann stünde Totschlag im Raum.