Das Verfahren wegen Untreueverdachts gegen den Vorstand der Karwendelbahn im oberbayerischen Mittelwald muss in Teilen neu aufgerollt werden. Das Amtsgericht München hatte den Bahnchef Wolfgang Reich vor den Osterferien freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft II legte jedoch Berufung ein, wie ein Sprecher der dpa auf Anfrage sagte. Damit liegt der Fall nun beim Landgericht München I.
«Man hätte nach der Beweisaufnahme auch zu einer teilweisen Verurteilung kommen können», begründete der Sprecher den Schritt der Staatsanwaltschaft. Diese hatte in ihrem Plädoyer eine Bewährungsstrafe von einem Jahr verlangt.
Die Ankläger hatten Reich vorgeworfen, 120.000 Euro aus dem Vermögen der Karwendelbahn AG in drei Tranchen unrechtmäßig auf sein Konto gebracht zu haben. Reich wies die Vorwürfe stets zurück.