Im Fall eines Mannes, der im niederbayerischen Eggenfelden zweimal Holzkonstruktionen mit Nazi-Parolen aufgestellt haben soll, führt die Generalstaatsanwaltschaft München nun die Ermittlungen. Der Zentrale Antisemitismusbeauftragte der Bayerischen Justiz habe das Verfahren der Staatsanwaltschaft Landshut wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen übernommen, teilte die Behörde mit. Der Strafrahmen reiche von Geldstrafe bis zu drei Jahren Haft.
Die Anklagebehörde wirft dem 33-jährigen Mann vor, Mitte März im Eingangsbereich des Finanzamtes Eggenfelden einen etwa drei mal vier Meter großen Torbogen aus Holz mit mehreren Hakenkreuzen sowie dem Schriftzug «Arbeit macht frei» aufgestellt zu haben – ein Nachbau eines KZ-Torbogens.