Ein neun Jahre altes Mädchen hat vor dem Landgericht Augsburg in öffentlicher Verhandlung über den Mord an ihrer Mutter sprechen müssen. Das Kind wurde per Video aus einem Nebenraum in den Sitzungssaal zugeschaltet, Zuschauer wurden dafür nicht ausgeschlossen.
«Da war übelst viel Blut»
Sie konnten die Neunjährige zwar nicht sehen, aber hören, wie sie beeindruckend ruhig die letzten Stunden mit ihrer Mutter schilderte. Etwa einen Knall, der sie aufweckte, und dann «wie Mama geblutet hat».
«Da war übelst viel Blut auf dem Boden», sagte das Mädchen. «Ich hab' dann Mamas Handy genommen, Oma angerufen und gesagt, dass Mama in Ohnmacht gefallen ist, weil ich nicht wusste, was ich sagen soll.» Als die Schüsse fielen, habe sie sich auf ihren kleinen Bruder gelegt, um ihn zu schützen.
Vor Gericht steht ein 29 Jahre alter Mann, der die Frau im Mai vergangenen Jahres in deren Wohnung mit vier Kopfschüssen getötet haben soll. Der Angeklagte, der sich zunächst nicht zu den Vorwürfen gegen ihn äußerte, hatte selbst zwar kein enges Verhältnis zu der 30-Jährigen, ist aber der Ziehsohn des Mannes, mit dem das Opfer bis kurz vor der Tat eine etwa fünfjährige Beziehung hatte. Aus dieser Beziehung gingen zwei gemeinsame Kinder hervor. Die Neunjährige, die nun aussagen musste, stammt aus einer früheren Beziehung der Frau.
Partnerschaft von «Kontroll- und Eifersucht» geprägt
Nach Angaben der Ermittler war die Partnerschaft von der «Kontroll- und Eifersucht» des Mannes geprägt. Danach soll der Ziehvater den Angeklagten wie einen Detektiv auf die Frau angesetzt haben, um sie auszuspionieren.
Noch kurz vor der Tat habe der Ex-Partner versucht, den Kopf ihrer Mutter beim Grillen ins Feuer zu drücken, schilderte die Neunjährige. Danach habe sie sich dann von ihm getrennt. Am Tattag selbst sei der Mann sehr nervös gewesen, als er ihre kleine Halbschwester abgeholt habe. Er habe das Kind überreden wollen, nicht bei ihm, sondern bei der Mutter zu übernachten. Weder ihn noch dessen Ziehsohn, der früher «echt ein guter Spielkamerad war», wolle sie jemals wiedersehen, sagte die Neunjährige: «Nie wieder.» Die Staatsanwaltschaft geht von einer Tat aus Rache aus.
Öffentlichkeitsausschluss laut Nebenklage nicht möglich
Nach Angaben einer Traumatherapeutin leidet das Kind an einer posttraumatischen Belastungsstörung, hört heute noch die Schüsse auf die Mutter, hat Flashbacks von den Bildern. Dass die Öffentlichkeit für die Vernehmung der Neunjährigen dennoch nicht ausgeschlossen wurde, erklärte Nebenklage-Anwältin Isabel Kratzer-Ceylan damit, dass das Mädchen rechtlich nicht als Geschädigte gilt. Ein Ausschluss sei daher nicht möglich gewesen. «Das hast Du wirklich ganz toll gemacht», sagt der Vorsitzende Richter dem Mädchen nach der Vernehmung. «Ganz vielen Dank.»
Das Gericht hat zahlreiche Verhandlungstage für das Verfahren eingeplant, ein Urteil soll erst Mitte Juni fallen.
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