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Mordprozess zur Gewalttat an Mädchen vor mehr als 32 Jahren

Mehr als 32 Jahre nach dem gewaltsamen Tod eines Mädchens in Unterfranken startet vor dem Landgericht Würzburg der Prozess gegen einen Mann, der zur Tatzeit 17 Jahre alt war. (Archivbild) / Foto: Daniel Karmann/dpa
Mehr als 32 Jahre nach dem gewaltsamen Tod eines Mädchens in Unterfranken startet vor dem Landgericht Würzburg der Prozess gegen einen Mann, der zur Tatzeit 17 Jahre alt war. (Archivbild) / Foto: Daniel Karmann/dpa

Es ist kurz vor Weihnachten 1993, als in Unterfranken eine 13-Jährige verschwindet. Tage später wird sie tot in einer Grube entdeckt. Der Fall ist ungelöst - nun gibt es einen weiteren Prozess.

Das Verbrechen liegt mehr als 32 Jahre zurück, die Anklage stammt aus dem Dezember 2021 - und dennoch ist die Gewalttat an der 13-jährigen Sabine kurz vor Weihnachten 1993 in Karlstadt (Landkreis Main-Spessart) weiter ungeklärt und ungesühnt. Vom kommenden Montag (18. Mai) an steht ein seit Jahren verdächtiger Mann erneut vor dem Landgericht Würzburg. 

Im vergangenen Herbst hatte der Bundesgerichtshof das Mordurteil gegen den 49-Jährigen - sechseinhalb Jahre Jugendstrafe - vom Dezember 2024 aufgehoben. Daher wird der Fall nun abermals vor dem Landgericht verhandelt, wenn auch vor einer anderen Kammer. 

Für den Prozess sind nach Gerichtsangaben 26 Verhandlungstermine bis Ende Oktober anberaumt. Da der angeklagte Deutsche zur Tatzeit 17 Jahre alt und damit Jugendlicher war, findet das Verfahren unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Im ersten Prozess gegen den Mann im Jahr 2024 hatte das Gericht noch Journalisten zu der Verhandlung zugelassen. Dieses Mal wurden entsprechende Anträge der Medien abgelehnt - ohne Begründung.

Für die Staatsanwaltschaft war es Mord

Der Angeklagte soll die Schülerin am 15. Dezember 1993 auf einem abgelegenen Reiterhof im Karlstädter Ortsteil Wiesenfeld zur Befriedigung seines Geschlechtstriebs getötet haben.

«Wir sind weit, weit weg von irgendeiner Affekttat. Es ging dem Angeklagten darum, dass die Sabine stirbt», hatte Oberstaatsanwalt Thorsten Seebach vor gut eineinhalb Jahren in seinem Plädoyer gesagt und neun Jahre Jugendstrafe wegen Mordes gefordert.

Verteidiger bemängelt fehlende Beweise 

Verteidiger Hans-Jochen Schrepfer sagte damals in seinem Schlusswort, sein Mandant sei nicht zweifelsfrei verantwortlich für den Tod der Schülerin und daher freizusprechen. «Vielleicht war er dabei, aber ich habe meine Zweifel, ob er dann der Täter gewesen sein muss.» Der Angeklagte hatte sich in dem Prozess nicht selbst zu den Vorwürfen geäußert; er will es laut Schrepfer aber nicht gewesen sein.

Staatsanwaltschaft und Nebenkläger gingen davon aus, dass Sabine vom Angeklagten auf den Tennenboden einer Scheune auf dem Reiterhof gelockt wurde - aus sexuellen Gründen. «Es ist nicht bewiesen, dass es so war», sagte der Verteidiger hingegen. 

Sabine wurde minutenlang gewürgt und sexuell missbraucht. Ihr Körper wurde in einer Güllegrube entsorgt und erst zwei Tage nach der Tat gefunden.

Erziehungsgedanke in Jugendverfahren im Vordergrund

In Jugendverfahren steht der Erziehungsgedanke im Vordergrund. Vor allem bei schweren Straftaten können nach Angaben des Landgerichts jedoch auch bei Jugendlichen Elemente des Schuldausgleichs bei der Ahndung der Tat berücksichtigt werden. Für Jugendliche beträgt bei Mord das Höchstmaß der Jugendstrafe zehn Jahre. Sicherungsverwahrung ist aber unter engen Voraussetzungen möglich. Alle Straftaten außer Mord sind so lange nach der Tat bereits verjährt.

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