Ein 51 Jahre alter Mann ist von der 5. Strafkammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth zu lebenslanger Haft verurteilt worden, weil er seine Ehefrau ermordet hat. Der Angeklagte hatte gestanden, die Frau nach der Trennung in ihrem Bett mit einem Nachthemd erdrosselt und ihre Leiche anschließend in einem Waldstück in der Nähe des Wohnortes im Landkreis Nürnberger Land vergraben zu haben. Die Überreste der Getöteten waren erst Monate nach der Tat gefunden worden.
Der Vorsitzende Richter, Markus Bader, betonte, dem Wesen des Angeklagten sei ein Gewaltverbrechen eigentlich fremd, er habe den Entschluss zur Tötung seiner Ehefrau erst unmittelbar vor der Tat gefasst. Da er die Frau im Schlaf überrascht habe, sei das Mordmerkmal der Heimtücke aber gegeben. Eine besondere Schwere der Schuld - wie von der Staatsanwaltschaft verlangt, stellte das Gericht nicht fest. Dagegen spreche insbesondere das umfassende Geständnis.
Der Mann, schon Jahre vor der Tat an einer Depression erkrankt, sei verzweifelt gewesen, weil er habe einsehen müssen, dass seine Ehe unwiderruflich gescheitert gewesen sei.
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