Für den tödlichen Messerangriff auf seine Frau ist ein 45 Jahre alter Mann zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Landgericht Landshut sprach ihn des Mordes aus niedrigen Beweggründen schuldig. Zu Prozessbeginn hatte der Mann die Tat gestanden. Das Messer hatte er den Ermittlungen nach seinem Sohn aus der Hand gerissen, der seine Mutter verteidigen wollte. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Der Vorsitzende Richter sprach von einer «katastrophalen Tat», die an Tragödie kaum zu überbieten sei. Die drei Kinder des Paares hätten die Hölle erlebt, sie seien unmittelbar in das Tatgeschehen eingebunden gewesen. Der Anklage nach waren die Söhne dabei, als der Vater die Mutter vor dem Wohnhaus in Wallersdorf (Landkreis Dingolfing-Landau) attackierte. Als die 39-Jährige davonlief, seien ihr die Kinder kurz gefolgt und dann zu Nachbarn geflüchtet. Die Söhne waren damals zwischen 6 und 15 Jahren alt.
Einige Häuser weiter hatte der Mann seine Frau eingeholt und niedergestochen. Als sie zusammensackte, verfing sich der Kragen ihrer Jacke in den Spitzen eines Gartenzaunes, so dass die Tote am Zaun hängen blieb.
Trennung und neue Beziehung
Mit dem Urteil folgten die Richter weitgehend dem Plädoyer der Staatsanwältin, die ebenfalls lebenslange Haft für Mord gefordert hatte. Sie hielt jedoch überdies die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld für geboten. Der Verteidiger wertete die Tat als Totschlag und stellte das Strafmaß ins Ermessen der Richter.
Laut Anklage war der 45-jährige Deutsche in der Beziehung seiner Frau gegenüber gewalttätig. Wenige Wochen vor der Tat hatte er erfahren, dass sich seine Frau trennen will und einen neuen Partner hat. In seiner Einlassung hatte der Angeklagte über seinen Verteidiger unter anderem massive finanzielle Probleme als Auslöser für Eheprobleme angeführt.
Die Staatsanwältin sah beim Angeklagten aber vielmehr ein starkes Besitzdenken seiner Frau gegenüber. Ihre Bedürfnisse seien ihm egal gewesen. Er habe schon länger davon gesprochen, sie umzubringen, sollte sie einen anderen Partner haben.
Staatsanwältin: Leben der Kinder zerstört
Was die Tat für die Söhne bedeuten würde, sei dem Angeklagten gleichgültig gewesen, so die Staatsanwältin. Besonders belastend sei die Situation für den Sohn, der das Messer griff, um die Mutter zu schützen - und somit das Messer in das Geschehen eingebracht habe. Der Sohn werde sich sein Leben lang Vorwürfe machen. Der Vater habe auch das Leben seiner Kinder zerstört.
Mehrere Zeugen aus der Nachbarschaft hatten zu Prozessbeginn geschildert, was sie in der Tatnacht miterlebten. Es sei verstörend gewesen, sagte ein Nachbar. Die Kinder hätten um Hilfe geschrien, zwei der Söhne habe er in Obhut genommen, der Dritte sei weggelaufen. Als er den Nachbarn fragte, was er getan habe, habe dieser erst nichts gesagt und sei dann ruhig die Straße entlanggegangen. Der Zeuge folgte ihm - bis zum Tatort und der Toten.
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