Weil sie ihre kranke Katze aus Kostengründen nicht vom Tierarzt hat behandeln lassen, ist eine Frau vom Amtsgericht Augsburg zu einer Geldstrafe von 2.800 Euro verurteilt worden. Laut Anklage war der Kater kurz nach dem Tierarztbesuch mit erheblichen Schmerzen eingegangen. Wie eine Gerichtssprecherin berichtete, ist das Urteil gegen die nicht geständige 29-Jährige bislang nicht rechtskräftig.
Nach den Ermittlungen war die Frau im Juni 2024 mit ihrem «Felix» in eine Tierklinik gegangen, nachdem die Katze nicht mehr fressen wollte und wohl Schmerzen hatte. Dort sei ein Harnröhrenverschluss, der sofort behandelt werden müsse, festgestellt worden. Obwohl die Besitzerin auf die Schmerzen und den möglichen Tod des Katers hingewiesen wurde, verweigerte sie die Behandlung, die ihr zu teuer war. Auch wollte sie die Katze nicht ans Tierheim abgeben, wo «Felix» auf Kosten des Heims behandelt worden wäre. Zwei Tage später war der Kater tot.
Die Halterin wurde wegen Tierquälerei zu 80 Tagessätzen von je 35 Euro verurteilt.
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