Bayerische Gefängnisse melden immer häufiger Flüge von Drohnen über oder nahe dem Gelände der Anstalten. Zwischen Beginn des vergangenen Jahres und Anfang Dezember registrierte das Justizministerium im Freistaat 19 Überflüge. Im Vorjahr waren es zwölf und 2023 sechs Sichtungen.
Die unbemannten Flugkörper stellten «mitunter große Gefahren» dar, teilte das Ministerium auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit. Dabei gehe es um unbefugte Fotos und Videos sowie um Mobiltelefone, Drogen oder Waffen, die auf dem Luftweg eingeschmuggelt werden könnten. Auch ein Gefängnisausbruch, bei dem ein Insasse per Drohne in die Freiheit fliegt, könne «nicht ausgeschlossen werden», denn die Geräte seien mittlerweile in der Lage, eine Last von 100 Kilogramm zu transportieren.
In den vergangenen zehn Jahren zählte die Behörde gut 100 Überflüge im Bereich von Strafanstalten. Der Hintergrund der Vorfälle bleibe dabei oft im Unklaren, weil weder das Gefängnispersonal noch die Polizei in der Lage sei, die Piloten zu identifizieren.