Nach über dreizehn Jahren sind die juristischen Auseinandersetzungen zwischen der 2010 verstaatlichten Skandalbank Hypo Real Estate (HRE) und deren einstigen Aktionären weitestgehend erledigt. Das Oberlandesgericht München hat das 2010 eingeleitete Musterverfahren beendet, nachdem der Großteil von 105 übrig gebliebenen Klägern in 93 Verfahren einen Vergleich mit der HRE akzeptiert hat. Das teilte das OLG am Dienstag mit. Nach Angaben der Finanzagentur des Bundes bekommen die Kläger in den 93 Verfahren in Summe 2,3 Millionen Euro. Der Streitwert lag demnach bei 8,6 Millionen Euro, Prozesszinsen nicht eingerechnet. Laut Finanzagentur sind damit 99 Prozent der Klagen gegen die einstige Immobilienbank abgeschlossen.
Die Beinahe-Pleite der Hypo Real Estate war in Deutschland der größte Schadenfall im Zuge der globalen Finanzkrise 2008/09, der geschätzte Schaden für die Staatskasse belief sich nach Angaben aus dem Jahr 2019 auf 15 Milliarden Euro. Der Bund hatte die Bank 2010 verstaatlicht, um der drohenden Pleite vorzubeugen. Schon vorher hatten viele HRE-Aktionäre nach horrenden Kursverlusten Schadenersatzklagen in Milliardenhöhe gegen die Bank eingereicht, der sie falsche Kapitalmarktinformationen vorwarfen. Das Münchner Landgericht hatte diese dem OLG vorgelegt und ein Musterverfahren eingeleitet, um nicht mehrere hundert Klagen einzeln entscheiden zu müssen.