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Homophobe Attacke in Augsburg: Haftstrafen für vier Männer

Halid S. stand bereits zum zweiten Mal wegen einer schweren Gewalttat vor Gericht. (Archivbild) / Foto: Stefan Puchner/dpa
Halid S. stand bereits zum zweiten Mal wegen einer schweren Gewalttat vor Gericht. (Archivbild) / Foto: Stefan Puchner/dpa

Nach Schlägen und Tritten gegen ein schwules Paar müssen vier Männer für Jahre ins Gefängnis. Einer der Täter hat vor einigen Jahren bereits mit einer tödlichen Gewalttat für Schlagzeilen gesorgt.

Nach einer homophoben Attacke auf ein schwules Paar in der Augsburger Innenstadt sind vier Männer zu Gefängnisstrafen zwischen drei Jahren und drei Monaten sowie viereinhalb Jahren verurteilt worden. Die heute 23 bis 25 Jahre alten Angeklagten waren nach Ansicht des Augsburger Landgerichts vor einem Jahr auf ein schwules Paar losgegangen. Eine sexuell motivierte Beleidigung führte damals zu einer Auseinandersetzung zwischen den Angeklagten und den Opfern.

Die beiden Männer wurden nachts in der Maximilianstraße, der bekanntesten Feiermeile in Augsburg, durch Schläge und Tritte verletzt und leiden bis heute psychisch unter der Tat. Der Vorsitzende Richter Michael Schneider betonte, dass durch Glück die körperlichen Blessuren nicht so gravierend gewesen seien. Letztlich hätten die Angriffe aber auch tödlich enden können.

Drei der Verurteilten sitzen seit einem Jahr in Untersuchungshaft, der Vierte wurde nach dem Urteil noch im Gerichtssaal festgenommen. Ein fünfter Angeklagter, dem in dem Prozess nur Bedrohung vorgeworfen wurde, wurde freigesprochen.

Ein Angeklagter tötete 2019 einen Familienvater

Der Fall sorgte in Augsburg und darüber hinaus für Schlagzeilen, auch weil einer der Hauptbeschuldigten, der 23-jährige Halid S., 2019 eine tödliche Gewalttat begangen hatte. Im Alter von 17 Jahren hatte er nach einem Streit am Augsburger Königsplatz mit einem einzigen Faustschlag einen 49 Jahre alten Familienvater umgebracht.

Halid S. war für diese Tat zu einer Jugendstrafe von viereinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Schon knapp vier Monate nach der Entlassung aus dem Gefängnis wurde er rückfällig. «Sie haben vorne und hinten nichts gelernt», sagte der Richter zu ihm. Die Strafkammer lehnte es aber ab, die spätere Sicherungsverwahrung gegen Halid S. zu verhängen, wie es die Staatsanwaltschaft gefordert hatte.

Denn das Gericht konnte bei ihm noch keinen Hang zu Straftaten erkennen, obwohl Schneider betonte: «Die Rückfallgeschwindigkeit ist exorbitant.» Letztlich bekam Halid S. mit viereinhalb Jahren die längste Haftstrafe, wobei auch die Mittäter teils einschlägige Vorstrafen hatten.

Zu Beginn des Prozesses hatten drei der vier Angeklagten Schläge gegen die beiden Opfer grundsätzlich zugegeben. Sie stritten jedoch ab, aus queerfeindlichen Motiven gehandelt zu haben. Der Richter machte aber klar, dass genau das der Hintergrund sei.

Letztlich habe der Streit begonnen, weil sich eines der Opfer auffällig, quasi tänzelnd, durch die Partymeile bewegt haben soll. Dies sei Auslöser einer unflätigen Beleidigung des Mannes durch einen der Täter gewesen, während der körperlichen Attacken seien weitere Schmähungen dieser Art gefallen.

Dass einer der beiden zusammengeschlagenen Männer aufgrund der ersten Beleidigung einen der Angeklagten zuerst körperlich angegangen hatte, ließ das Gericht nicht als Rechtfertigung der anschließenden Schläge und Tritte gelten. Durch Notwehr oder Nothilfe seien diese Attacken nicht gerechtfertigt gewesen. Das Urteil gegen die vier Angeklagten ist bisher nicht rechtskräftig.

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