Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig stellt die Rechtmäßigkeit der bayerischen Düngeverordnung auf den Prüfstand. Konkret geht es um mehrere Klagen von Landwirten gegen die Ausführungsverordnung des Freistaats, nach der bestimmte landwirtschaftliche Flächen wegen zu hoher Nitratwerte in rote Gebiete eingestuft werden. Dort gelten zum Schutz der Gewässer und des Grundwassers besondere Beschränkungen für den Einsatz von Düngemitteln. Eine Entscheidung will der Senat an diesem Freitag um 14.00 Uhr verkünden.
Landwirte dürfen nach der Verordnung auf Feldern in den roten Gebieten nur 80 Prozent der von den Pflanzen benötigten Düngermenge nutzen. Der Freistaat setzt damit Vorgaben der EU und des Bundes zum Gewässer- und Grundwasserschutz um. Nitrate werden in der Landwirtschaft als Mineraldünger verwendet. Die EU hat einen Grenzwert von 50 Milligramm Nitrat je Liter festgesetzt. In Bayern liegen etwa 17 Prozent der landwirtschaftlich genutzten Flächen in roten Zonen - vor allem zwischen Augsburg und Coburg und zwischen Altötting und Straubing.