Der Sportartikelhersteller Adidas hat mit seiner Aussage «Bis 2050 werden wir klimaneutral sein» irreführend und unzulässig geworben. Das geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Nürnberg-Fürth hervor, die das Gericht veröffentlichte. Geklagt hatte die Deutsche Umwelthilfe. Sie hielt die inzwischen beseitigte Passage auf der Adidas-Webseite für «Greenwashing».
Adidas habe nicht ausreichend dargestellt, wie die Klimaneutralität erreicht werden sollte. Der erweckte Eindruck, dass dies allein durch die Reduzierung von Emissionen möglich sein könnte, sei falsch. Tatsächlich wolle das Unternehmen auch den Erwerb von Kompensationszertifikaten zum Erreichen der Ziele einsetzen.
Adidas teilte mit, man wolle die Ziele bis zum Jahr 2050 zu 90 Prozent durch eigene CO2-Einsparmaßnahmen erreichen. Die bis 2030 gesetzten Ziele sollen sogar ausschließlich durch eigene Reduzierung erreicht werden. Durch das Urteil ergebe sich für das Unternehmen kein Handlungsbedarf. Die strittige Aussage sei bereits im August 2024 angepasst worden.