Das Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen hat einen Bergführer nach dem tödlichen Absturz einer Kundin zu einer Geldstrafe verurteilt. Der 58-Jährige hatte demnach bei der tragisch geendeten Bergtour im August 2025 seine Qualifikation überschritten, verurteilt wurde er zu 150 Tagessätzen. Die Anklage hatte ihm fahrlässige Tötung vorgeworfen, wie das Amtsgericht am Montag bestätigte. Zuerst berichtet hatte die Ludwigshafener Tageszeitung «Rheinpfalz».
Die Frau wollte gemeinsam mit ihrem Mann und den beiden Kindern die Zugspitze auf dem einfachsten, aber längsten Weg durch das idyllische Reintal ersteigen. Dafür hatte sich die in Speyer in der Pfalz wohnende Familie einer von dem Bergführer geleiteten Gruppe angeschlossen. Der Bergführer pries seinen Gästen auf dem Weg ein natürliches Wasserbecken - eine Gumpe - als «Whirlpool» mit vier Grad Wassertemperatur an.