Der versehentlich bei einer Übung von einem Polizisten angeschossene Bundeswehrsoldat ist nach Angaben seines Anwalts weiter dienstunfähig. Sein Mandat sei keineswegs leicht verletzt worden, sondern habe eine massive Gesichtsverletzung davongetragen und werde dauerhaft entstellt bleiben, berichtete Anwalt Alexander Stevens. Wäre der Schuss wenige Millimeter abgewichen, hätte dies sogar seinen Tod bedeuten können, so der Anwalt.
Anwälte stellten Strafanzeige
Er stellte mit seinem Kollegen Holm Putzke Strafanzeige gegen die Polizeibeamten wegen versuchten Totschlags und gefährlicher beziehungsweise fahrlässiger Körperverletzung. Die Anwälte verlangen unter anderem die Sicherstellung und Auswertung von Bodycam-, Fahrzeug- und Luft-Videos sowie Funk- und Einsatzprotokollen. Zudem fordern sie ballistische Gutachten und die Vernehmung sämtlicher Einsatzkräfte und der Einsatzleitung sowie Einsicht in zahlreiche Unterlagen.