Im juristischen Streit um die Einlagerung von bis zu 21 Castorbehältern aus dem Versuchsreaktor München II im Zwischenlager Ahaus hat die Stadt im Münsterland einen Rückzieher gemacht. Im März hatte Ahaus per Eilverfahren am nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgericht (OVG) versucht, die Genehmigung durch das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (Base) anzugreifen. Dieser Antrag ist am Donnerstag zurückgenommen worden, wie eine OVG-Sprecherin der Deutschen Presse-Agentur sagte. Die Stadt nennt in einer Mitteilung fehlende Erfolgsaussichten als Grund.
Das Bundesamt hatte im August 2025 eine Aufbewahrungsgenehmigung für den Atommüll aus Bayern erteilt. 2024 hatte das OVG entschieden, dass Atommüll aus dem rheinischen Jülich in Ahaus lagern darf. Hier geht es um 152 Castorbehälter. Auch dagegen war die Stadt gerichtlich vorgegangen, am Ende aber erfolglos.