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AfD-Mann zündet eigenes Auto an - Parteiausschluss beantragt

AfD-Mann zündet eigenes Auto an - Parteiausschluss beantragt
Die AfD will ein Mitglied ausschließen, dass sein eigenes Auto angezündet hatte und die Brandstiftung dem politischen Gegner in die Schuhe schieben wollte. (Symbolbild) / Foto: Daniel Karmann/dpa
Von: DieBayern.de News
Die Partei fühlt sich getäuscht und hält ihr Ansehen für geschädigt. Ein Schiedsgericht muss nun entscheiden.

Die AfD hat gegen ein Parteimitglied, das im fränkischen Uffenheim sein eigenes Auto angezündet hatte und für die Brandstiftung linksgerichtete Gruppen verantwortlich machen wollte, ein Parteiausschlussverfahren eingeleitet. Der Bezirksvorstand Mittelfranken habe den Parteiausschluss des Mitglieds beschlossen, teilte der Bezirksverbands-Vorsitzende Andreas Haas mit. Ein entsprechender Antrag werde an das Landesschiedsgericht der Partei gerichtet, das die Entscheidung endgültig treffen müsse.

Ein AfD-Mitglied in Uffenheim hat einem Bericht des Polizeipräsidiums Mittelfranken zufolge sein eigenes Auto angezündet und versucht, die Schuld dafür politisch linksgerichteten Gruppierungen in die Schuhe zu schieben. Der Mann habe gestanden, den Brand gelegt und einen angeblichen Drohbrief der Antifa gefälscht zu haben, teilte die Polizei in Nürnberg mit. Auch eine angeblich gegen ihn gerichtete Graffiti-Schmiererei hatte er demnach selbst angefertigt. 

Nach dem Brand an dem Fahrzeug und den Ausführungen des Besitzers hatte zunächst der Staatsschutz ermittelt, weil eine politisch motivierte Straftat im Raum gestanden hatte. Nachdem die Ermittlungen in diese Richtung ins Leere gelaufen seien, sei zunehmend der Eigentümer ins Visier der Polizei geraten. Schließlich seien bei der Analyse des angeblichen Drohbriefes auffällige Übereinstimmungen mit der Handschrift des Mannes festgestellt worden. 

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Die AfD selbst hatte in einer Pressemitteilung vom 8. Februar noch von einem «feigen Anschlag» gegen ein Parteimitglied geschrieben. Das Mitglied habe Parteimitglieder getäuscht sowie einen Ansehensverlust und Schaden für die Partei verursacht, hieß es.

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