Nach dem Urteil zur Unzulässigkeit eines Kreuzes im Eingangsbereich eines staatlichen Gymnasiums in Bayern will Kultusministerin Anna Stolz (Freie Wähler) mögliche Konsequenzen prüfen. Sie nehme das Urteil «zur Kenntnis» und wolle sich «intensiv mit dessen Begründung» auseinandersetzen, sagte sie. Erst einmal hängt das Kreuz aber weiter.
Ministerium: Kreuz muss nicht unmittelbar abgenommen werden
Das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs sei noch nicht rechtskräftig, teilte eine Ministeriumssprecherin mit. Außerdem hätten die beiden Klägerinnen «als erfolgreiche Abiturientinnen» das Gymnasium vor einigen Jahren verlassen.
«Da das Urteil maßgeblich auf die individuelle innere Einstellung gerade dieser beiden (ehemaligen) Schülerinnen zum Kreuz als Glaubenssymbol abstellte, muss aktuell vor Ort auch nicht unmittelbar reagiert und das Kreuz abgenommen werden», erläuterte die Sprecherin. Ob der Freistaat gegen das Urteil Nichtzulassungsbeschwerde einlegen will, blieb zunächst offen.
Kultusministerin Stolz kündigte an: «Selbstverständlich prüfen wir im konkreten Einzelfall sorgfältig auch alle daraus folgenden Konsequenzen.» Sie betonte aber auch: «Für uns bleibt aber klar: Das Kreuz ist nicht nur ein religiöses Symbol, sondern steht auch für die Achtung von Menschenwürde, Toleranz und Nächstenliebe - Werte, die unser Zusammenleben und unseren Bildungsauftrag maßgeblich prägen.»