Das bayerische Kultusministerium hat Rufe nach einer Blockade des Datenverkehrs gegen Betrugsversuche bei Prüfungen mit KI zurückgewiesen. «Der Einsatz von Frequenzstörern, die das Mobilfunksignal, WLAN oder GPS blockieren, ist in Schulen in Deutschland rechtlich unzulässig und strafbar», teilte eine Sprecherin des Ministeriums auf Anfrage mit.
Der Betrieb von derartigen Geräten sei laut Telekommunikationsgesetz nur der Bundesnetzagentur oder speziellen Sicherheitsbehörden vorbehalten. «Störsender führen an Schulen außerdem zu einem Sicherheitsrisiko, da auch das Absenden von Notrufen im Notfall unterbunden wird. Ebenso bergen Störsender für Menschen mit medizinischen Geräten (z. B. Diabetesgeräte, Hörgeräte oder Herzschrittmacher) ein erhebliches Gesundheitsrisiko.»