Im Streit um eine neue Auftragsvergabe beim Bau des von Anwohnern ersehnten Kramertunnels bei Garmisch-Partenkirchen soll das frühere Bauunternehmen wieder eine Chance bekommen. Das ist das Ergebnis einer mündlichen Verhandlung vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht (BayObLG).
Das ursprüngliche Bauunternehmen hatte nach Streitigkeiten um Zahlungen die Arbeit im vergangenen Jahr eingestellt und gekündigt, wollte aber innerhalb einer neuen Bewerbergemeinschaft trotzdem an dem erneuten Vergabeverfahren beteiligt werden. Dagegen wehrte sich das staatliche Bauamt gerichtlich.