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«Keine Revolution» - Bayern hat ein neues Ladenschlussgesetz

Nach 20 Uhr noch mal schnell zum Supermarkt? - In Bayern nicht möglich. (Symbolbild) / Foto: Philip Dulian/dpa
Nach 20 Uhr noch mal schnell zum Supermarkt? - In Bayern nicht möglich. (Symbolbild) / Foto: Philip Dulian/dpa

Jetzt ist es amtlich: Auch nach einer lange diskutierten Novelle bleibt Bayern bei den bundesweit mit strengsten Ladenöffnungszeiten bis 20 Uhr. Es gibt zwar Neuerungen, aber die sind kompliziert.

Wer in Bayern nach 20.00 Uhr einkaufen möchte, hat es weiterhin schwer. Der Landtag beschloss zwar eine Novelle des bisherigen Ladenschlussgesetzes - jedoch wird auch darin an den im Bundesvergleich mit strengsten Ladenöffnungszeiten festgehalten. CSU und Freie Wähler stimmten mit ihrer Mehrheit im Parlament für den Antrag, die SPD stimmte dagegen, Grüne und AfD enthielten sich. Das neue Gesetz soll ab August gelten.

«Wir schlagen keine Revolution vor, wohl aber eine durchdachte und angemessene Weiterentwicklung», sagte CSU-Politiker Thomas Huber. Man schaffe einen flexiblen Rahmen, der vor Ort mit Leben gefüllt werden könne. Das neue Gesetz bringe das Ladenschlussrecht auf die Höhe der Zeit und tue dies ohne Ideologien, ohne Extreme und ohne Schablonen, so Huber. Die Freien Wähler lobten das Gesetz als großen Gewinn für Kommunen, Einzelhandel und Nahversorgung.

Kritik von Grünen und SPD

Die Grünen kritisierten, dass im Gesetz Möglichkeiten für die Umsetzung innovativer Konzepte fehlten und die Lebensrealität der Menschen nicht ausreichend berücksichtigt worden sei. Die SPD sorgte sich um den Schutz von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie den lokalen Einzelhandel.

Was bleibt, was ist neu?

Das meiste bleibt wie gehabt, einige Lockerungen gibt es aber: Kommunen dürfen künftig acht lange Einkaufsnächte pro Jahr anbieten und brauchen dafür auch keinen besonderen Anlass. Sogenannte digitale Kleinstsupermärkte ohne Personal und mit maximal 150 Quadratmetern Verkaufsfläche dürfen künftig durchgängig öffnen, auch sonntags. Und: Händler dürfen zusätzlich individuell an vier Werktagen pro Jahr länger als 20.00 Uhr aufsperren.

Für Sonntage bleibt es dabei: Verkaufsoffene Sonn- und Feiertage werden wie bisher viermal pro Jahr zugelassen – und wie bisher auch nur anlassbezogen. Der Start ist noch offen. Bislang galt in Bayern ein Bundesgesetz über den Ladenschluss aus dem Jahr 1956, bei diesem habe es laut Gesetzesentwurf nun aber Anpassungsbedarf gegeben.

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