Das erst kürzlich per Bescheid erteilte ewige Baurecht für eine dritte Startbahn am Flughafen München wird ein Fall für die Justiz. Der Bund Naturschutz (BN) reichte nach eigenen Angaben gemeinsam mit weiteren Betroffenen Klage beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof ein. «Dieser fachlich und politisch skandalöse Vorgang fand unter völligem Ausschluss der Öffentlichkeit und sogar ohne Beteiligung der unmittelbar von der 3. Startbahn Betroffenen statt. Dies und die fachliche Begründung halten wir für rechtswidrig», sagte die Vize-BN-Landesbeauftragte Christine Margraf in München.
BN verlangt Aufhebung der Ewigkeits-Feststellung
Der BN hatte als Besitzer eines von der dritten Startbahn betroffenen Grundstückes Einsicht in den Antrag verlangt, was vom Luftamt ignoriert worden sei. Mit der nun eingereichten Klage gegen den Bescheid werde eine rechtliche Überprüfung und Aufhebung dieser Ewigkeits-Feststellung angestrebt. Eine ausführliche Klagebegründung soll in den kommenden zehn Wochen ausgearbeitet werden. Neben dem Bund Naturschutz klagen auch der Landkreis Freising, die Stadt Freising, die Gemeinde Berglern sowie fünf in ihrem Eigentum betroffene Privatpersonen.
Bau ist schon immer umstritten - derzeit gibt es ein Moratorium
Der Bau der dritten Startbahn ist politisch schon immer sehr umstritten. Da sich die Staatsregierung seit Jahren nicht auf ein gemeinsames Vorgehen einigen kann - die Freien Wähler lehnen das Projekt kategorisch ab - ist im Koalitionsvertrag ein Moratorium vereinbart. Der Flughafen hatte nach Bekanntwerden des ewigen Baurechts seinerseits betont, es gebe derzeit keine Pläne, die dritte Startbahn zu bauen.
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