Die Tötung eines bissigen Welses in einem See in Mittelfranken war rechtens. Das teilte die Staatsanwaltschaft Ansbach mit, die die Ermittlungen eingestellt hat. Weder der Polizist, der dreimal erfolglos auf den Fisch schoss, noch der Angler, der ihn schließlich aus dem Brombachsee holte und erlegte, hätten sich strafbar gemacht.
Die Maßnahmen seien zur Abwehr des Welses gerechtfertigt gewesen, «um die Verletzung weiterer Badegäste zu verhindern», hieß es.
Die Staatsanwaltschaft war aufgrund von Anzeigen in dem Fall tätig geworden und prüfte, ob einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz gab.