Immer öfter verhängen Behörden nach Vogelgrippe-Ausbrüchen in Bayern eine Stallpflicht für Geflügel haltende Betriebe. Nach einem Ausbruch der Krankheit unter Hühnern in Geiselhöring im Landkreis Straubing-Bogen muss Geflügel nun im Umkreis von zehn Kilometern im Stall bleiben. In dieser Überwachungszone dürfen Geflügel, Geflügelfleisch und Eier vorerst nicht aus den Beständen weggebracht und verkauft werden.
Ende vergangener Woche waren in dem betroffenen Betrieb in Geiselhöring 24 Hühner verendet. Bei allen bisher getesteten Tieren sei das Geflügelpestvirus vom Typ H5N1 nachgewiesen worden, berichtete ein Sprecher des Landratsamts. Deshalb seien bereits die restlichen 69 Tiere gekeult worden.