Der Streit um den Neubau der Kampenwandbahn im Chiemgau geht weiter - nicht nur vor Gericht. Vor gut einem Jahr stoppte das Verwaltungsgericht München auf eine Klage des Bundes Naturschutz in Bayern (BN) hin die Baupläne. Nun aber hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof die Berufung der Bahnbetreiber zugelassen.
Es gebe ernsthafte Zweifel an der Richtigkeit des VG-Urteils, sagte ein Sprecher des Verwaltungsgerichtshofs. In dem Berufungsverfahren könnten nun artenschutzrechtliche Fragen geprüft werden, etwa ob das Birkhuhn durch den Neubau beeinträchtigt wird. Wann verhandelt wird, ist derzeit noch offen.