Der FC Hansa Rostock hat im Streit um das Drittliga-Spiel bei der SpVgg Unterhaching vor dem Ständigen Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) endgültig verloren. Das unabhängige Gremium wies die Klage der Rostocker gegen die kurzfristige Absetzung der Partie im März als unzulässig und unbegründet zurück.
Der Club aus Mecklenburg-Vorpommern war zuvor schon mit einem Einspruch vor dem DFB-Spielausschuss und einer Verwaltungsbeschwerde vor dem Bundesgericht des Verbandes gescheitert.
Die Partie der Rostocker in Unterhaching am 26. Spieltag der abgelaufenen Saison war kurzfristig abgesagt worden, weil die Gemeinde den Sportpark Unterhaching gesperrt hatte.