Das Neujahrsskispringen in Garmisch-Partenkirchen wird doch kein Fall fürs Gericht. Vor einem für diesen Dienstag angesetzten Gütetermin vor dem Landgericht München I haben sich der Deutsche Skiverband (DSV) und der für das berühmte Neujahrsspringen verantwortliche Skiclub Partenkirchen geeinigt. In dem Zwist war es um das Vertragskonstrukt zwischen DSV und dem Skiclub und die Einnahmenverteilung gegangen. Der Club hatte mehr Geld beansprucht.
DSV-Vorstand sieht «tragfähige Lösung»
«Wir freuen uns, dass es nach intensiven und konstruktiven Gesprächen gelungen ist, eine gemeinsame und tragfähige Lösung für die Ausrichtung des Neujahrsspringens zu finden», sagte DSV-Vorstand Andreas Schlütter. «Wir haben in den vergangenen Wochen immer wieder betont, dass wir überzeugt sind, die noch offenen Fragestellungen gemeinsam lösen zu können. Diese Zuversicht hat sich bestätigt. Dazu beigetragen haben auch die sehr konstruktiven Gespräche mit dem Bürgermeister sowie den Vertreterinnen und Vertretern des Marktes Garmisch-Partenkirchen.»