Das Bistum Eichstätt wartet immer noch auf einen neuen Bischof. Spannend ist die Personalie vor allem auch deshalb, weil es die erste Bischofsernennung durch Papst Leo XIV. in Bayern sein wird - und der Kandidat möglicherweise Aufschluss darüber gibt, welche kirchenpolitischen Weichen sich der Pontifex für die deutsche Kirche wünscht. Der langjährige Eichstätter Bischof Gregor Maria Hanke, der im Vorjahr um seinen Amtsverzicht gebeten hatte, galt gemeinsam mit seinen Amtskollegen aus Regensburg, Passau und Köln als Kritiker des Reformprozesses Synodaler Weg.
Ist es zeitgemäß, dass die Gläubigen nicht mitreden dürfen?
Auch den Vorsitzenden der Freisinger Bischofskonferenz, Kardinal Reinhard Marx, traf kürzlich die Frage, ob es schon Neuigkeiten zu Eichstätt gebe. Marx schüttelte den Kopf - da müsse man den Nuntius fragen. Ein Nuntius ist der diplomatische Vertreter des Vatikans bei einer Staatsregierung und einer Ortskirche.
Die Praxis der Bischofsernennungen - die Entscheidungsmacht liegt beim Vatikan, es gibt je nach Staatskirchenvertrag manchmal immerhin Einflussmöglichkeiten des Domkapitels - ist Reformwilligen in der katholischen Kirche schon länger ein Dorn im Auge. Ist es noch zeitgemäß, dass die Gläubigen außen vor bleiben bei derlei Personalentscheidungen? Der Synodale Weg hat konkrete Änderungsvorschläge erarbeitet.
«Neuanfang und Neuaufbruch»
In Eichstätt wurde nach Hankes Amtsverzicht ein ehrenwerter Ansatz veröffentlicht: «Diözesanadministrator Alfred Rottler und sein Ständiger Vertreter Michael Alberter haben die kirchlichen Gremien des Bistums Eichstätt um aktive Beteiligung bei der Suche nach einem geeigneten Kandidaten für das Amt des Bischofs gebeten», hieß es in einer Mitteilung.
Und das Ergebnis? Im Vorjahr sagte Rottler dem Sender «Radio Horeb», es sei ganz oft der Wunsch nach einer «synodalen Arbeitsweise» geäußert worden. Zudem gebe es den Wunsch, «dass mit einem neuen Bischof ein Neuanfang und Neuaufbruch im Bistum geschieht». Oft sei auch der Akzent einer missionarischen Pastoral geäußert worden, die sich dem Menschen von heute zuwende.
Für Eichstätt gilt das bayerische Konkordat, der Staatskirchenvertrag zwischen dem Freistaat und dem Vatikan. Demnach reicht das Domkapitel eine Liste geeigneter Kandidaten ein, Vorschlagslisten gibt es auch von den anderen bayerischen Bischöfen, auch der Nuntius kann Vorschläge machen. Die letzte Entscheidung liegt aber beim Papst selbst.