Nach langem Dauerstreit in der Koalition und einem mühsamen Kompromiss im Herbst hat das bayerische Kabinett eine Reform des bayerischen Jagdrechts auf den Weg gebracht. Das teilte Ministerpräsident Markus Söder (CSU) nach einer Kabinettssitzung in Rosenheim mit.
Der Wolf und mit ihm auch der Goldschakal sollen demnach ins Landesjagdrecht aufgenommen werden. Damit soll insbesondere der Wolf - zum Schutz von Weidetieren - künftig leichter abgeschossen werden dürfen.
Zudem gibt es geänderte Regeln für den Umgang mit der behördlichen Abschussplanung. Diese gibt vor, wie viel Rehwild geschossen werden muss, um Wälder vor Wildverbiss zu schützen. Hierbei soll Jägern und Grundbesitzern vor Ort mehr Eigenverantwortung gewährt werden, behördliche Eingriffe sollen reduziert werden. Die Abschussplanung soll aber als Grundlage bestehen bleiben. Sollte sich abzeichnen, dass in einem Revier zu viel oder zu wenig Wild geschossen wird, sollen die Behörde auch weiterhin eingreifen können.
Langer Streit zwischen Aiwanger und Kaniber
Eine weitere Änderung im Jagdgesetz betrifft die Jagdzeiten beim Rehwild. Künftig sollen Schmalrehe vom 16. April bis 15. Januar bejagt werden, Rehböcke vom 16. April bis 15. Oktober, Kitze und Geißen vom 1. September bis 15. Januar. Mit dieser vorgezogenen Jagdmöglichkeit bereits im April reagiere man darauf, dass die Vegetation in vielen Revieren immer früher beginne und gerade in Waldrevieren die Jagd im Mai oft aufgrund starker Vegetation erschwert sei, heißt es in Erläuterungen des Wirtschaftsministeriums zu der Reform.
Über die Details der Reform hatte es in der Koalition langen und heftigen Streit gegeben, allen voran zwischen Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler), der sich in den Koalitionsverhandlungen die Zuständigkeit für die Jagd gesichert hatte, und Agrar- und Forstministerin Michaela Kaniber (CSU). Erst im September hatte die Koalition dann einen Kompromiss verkünden können.
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