Der Landtag kann verfassungsfeindlichen und extremistischen Mitarbeitern von Abgeordneten oder Fraktionen die Auszahlung von Parlaments-Geldern verweigern – es braucht dafür aber neue gesetzliche Grundlagen. Zu diesem Ergebnis kommt ein Rechtsgutachten zu einer sogenannten Extremismusklausel, das Landtagspräsidentin Ilse Aigner in München vorstellte. Sie plädierte eindeutig dafür, dass die Fraktionen aktiv werden und dies umsetzen sollten. «Wir wollen solche Gelder nicht auszahlen», sagte sie.
Konkret geht es um Mitarbeiter von Abgeordneten oder Fraktionen, die Arbeitsverträge direkt mit diesen abschließen, bei denen das Parlament aber die Entlohnung übernimmt. Die CSU-Fraktion kündigte umgehend an, alle rechtlichen Möglichkeiten nutzen zu wollen. Auch Freie Wähler und Grüne erklärten, eine Lösung finden zu wollen. Die AfD protestierte scharf.
«Der Gesetzgeber in Bayern wäre konkret am Zug, um eine Extremismusklausel zu verankern», erklärte Tristan Barczak, Professor für Öffentliches Recht, Sicherheitsrecht und das Recht der neuen Technologien in Passau, der das Gutachten erstellt hat. Es müssten das Abgeordneten-, das Fraktions- und das Verfassungsschutzgesetz geändert werden.