Bayern: Ordnungsgelder für Stadträte nur vereinzelt in Geschäftsordnungen verankert
Bei Pöbeleien müssen Stadträte nicht in allen größten Städten Bayerns Ordnungsgelder fürchten. Nach einer Änderung der Gemeindeordnung haben die Stadträte in München, Regensburg und Ingolstadt in ihren Geschäftsordnungen zwar die Möglichkeit für ents ..