Drei erwachsene Adoptivkinder des Drogerie-Unternehmers Erwin Müller verzichteten zunächst auf den Pflichtteil ihres Erbes. Dagegen klagten sie erfolglos. Die Entscheidung ist rechtskräftig.
Erst verzichteten sie auf den Pflichtteil ihres Erbes, dann forderten sie ihn doch: Drei erwachsene Adoptivkinder klagten gegen den Drogerie-Unternehmer Erwin Müller. Nun hat das Gericht entschieden.
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