Topp Holding darf sich an Buchhändler Hugendubel beteiligen
Die Topp Holding AG darf sich an der Münchner Buchhandelskette Hugendubel beteiligen. Das gab das Bundeskartellamt in Bonn bekannt. Die Investmentgesellschaft erwirbt demnach eine Minderheitsbeteiligung, die gemeinsam mit den bisherigen Gesellschafte ..