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Blume für Restitutionsgesetz in Deutschland

Kunstminister Blume (CSU) fordert ein Restitutionsgesetz. (Archivbild) / Foto: Peter Kneffel/dpa
Kunstminister Blume (CSU) fordert ein Restitutionsgesetz. (Archivbild) / Foto: Peter Kneffel/dpa

Für Kunstminister Markus Blume (CSU) startet mit den Schiedsgerichten eine Ära. Sie sollen entscheiden, wenn über die Rückgabe von NS-Raubkunst gestritten wird. Doch er hat noch eine Forderung.

Mit Blick auf den Start der Schiedsgerichtsbarkeit zur Rückgabe von NS-Raubkunst hat Bayerns Kunstminister Markus Blume (CSU) seine Forderung nach einem Restitutionsgesetz bekräftigt. Man müsse ein solches Gesetz noch in dieser Legislaturperiode umsetzen, wie es auch der Koalitionsvertrag auf Bundesebene vorsehe, sagte Blume der Deutschen Presse-Agentur. «Denn das wäre der Königsweg.»

Den Start der Schiedsgerichtsbarkeit am 1. Dezember nannte Blume den Beginn einer «neuen Ära». «Ich kann die Antragssteller nur ermuntern, diesen rechtsverbindlichen Weg nun auch zu nutzen», sagte Blume.

Erste Schiedsgerichtsfälle aus München?

Er verwies auf das Gemälde «Madame Soler» von Pablo Picasso, das einst dem jüdischen Sammler Paul von Mendelssohn-Bartholdy gehörte, sowie das Bild «Mädchen mit Strohhut» von Friedrich von Amerling aus der Kunsthandlung der Brüder Lion. Die Werke im Besitz der Bayerischen Staatsgemäldesammlungen werden seit Jahren von den Nachfahren zurückverlangt. Auch drei Fälle von Werken aus der Sammlung von Alfred Flechtheim sprach Blume an. Die Erben der einstigen Eigentümer sind überzeugt, dass die Werke von den Nationalsozialisten geraubt wurden. 

Er wünsche, dass diese Fälle möglichst rasch vom Schiedsgericht verhandelt würden, «vielleicht sogar als die ersten Fälle überhaupt», sagte der Minister. «Voraussetzung dafür ist, dass die Antragssteller das wollen. Selbstverständlich werden wir jedes Ergebnis des Schiedsgerichts akzeptieren.»

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