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Verteidiger plädiert auf Freispruch nach Tod junger Frau

Der Angeklagte beteuert seine Unschuld. (Archivbild) / Foto: Daniel Löb/dpa
Der Angeklagte beteuert seine Unschuld. (Archivbild) / Foto: Daniel Löb/dpa

Das Verbrechen an einer jungen Frau in Unterfranken liegt mehr als 47 Jahre zurück, ein Täter ist bisher nicht überführt. Vor Gericht steht ein 71-Jähriger - zu Unrecht, sagt einer seiner Verteidiger.

Der Verteidiger eines Mordverdächtigen hat vor dem Landgericht Schweinfurt einen Freispruch für den 71-Jährigen verlangt. Es gebe keine Beweise dafür, dass der US-Amerikaner vor 47 Jahren nahe Schweinfurt eine 18-Jährige getötet hat, argumentierte der Jurist. «Es wäre gewichtig, den zu finden, der sie getötet hat», sagte Rechtsanwalt Wolfgang Staudinger. «Nur unser Mandant war es nicht. (...) Er ist unschuldig.»

Der zweite Verteidiger des Angeklagten, Johannes Makepeace, beantragte für den Fall einer geplanten Verurteilung seines Mandanten zu einer Strafe, ein psychiatrisches Gutachten einzuholen. Der 71-Jährige habe am Tattag eine posttraumatische Belastungsstörung (PTBS) gehabt und sei wegen eingeschränkter Steuerungsfähigkeit in seiner Schuldfähigkeit erheblich eingeschränkt gewesen. Als Geständnis sei dieser Hilfsantrag aber nicht zu verstehen.

Anklage plädiert für lebenslang

Die Staatsanwaltschaft hatte in der vergangenen Woche eine lebenslange Haftstrafe für den Angeklagten gefordert. Sie wirft dem ehemaligen US-Soldaten, der 1978 in Schweinfurt stationiert war, Mord vor. Alle anderen Delikte sind bereits verjährt. Der Oberstaatsanwalt verwies in seinem Schlusswort auf DNA-Spuren des Verdächtigen an der Kleidung des Opfers. Zudem gebe es zwei voneinander unabhängig zustande gekommene Aussagen von Zeugen, denen der Angeklagte die Tat vor Jahren gestanden haben soll.

Das Verfahren soll am 17. Juli mit dem Plädoyer von Verteidiger Makepeace fortgesetzt werden. Der Tag der Urteilsverkündung ist noch unbekannt.

Affäre mit dem Opfer?

Der Angeklagte hatte im Prozess seine Unschuld beteuert. Die Ermittler glauben allerdings, dass der zur Tatzeit am 20. April 1978 verheiratete Mann mit dem Opfer eine Affäre hatte. Der damals 24-Jährige soll die angehende Erzieherin mit 14 Messerstichen nahe Kolitzheim bei Schweinfurt getötet haben, weil die 18-Jährige gedroht haben soll, seiner damaligen Ehefrau von der Liaison und ihrer angeblichen Schwangerschaft zu erzählen. 

Alles außer Mord ist verjährt

Ist aus Sicht der Kammer dem Angeklagten das Tötungsdelikt nicht nachweisbar oder hat er sich nach dem festgestellten Sachverhalt nicht strafbar gemacht, erfolgt ein Freispruch.

Wenn die Kammer davon ausgeht, dass der 71-Jährige das Tötungsdelikt begangen hat, es aber kein Mord war, so kann ebenfalls ein Freispruch ergehen. Geht die Kammer von einem anderen Delikt wie beispielsweise Totschlag aus, könnte eine Einstellung des Verfahrens wegen Verjährung geboten sein.

Reichen aus Sicht des Gerichts allerdings die Beweise, die einen Mord beispielsweise aus Heimtücke oder niedrigen Beweggründen nachweisen, wird es ein Urteil mit Strafzumessung geben.

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