Im Prozess um eine tödliche Verfolgungsjagd mit der Polizei hat die Staatsanwaltschaft für den Angeklagten lebenslange Haft wegen Mordes beantragt. Der 21-Jährige habe mit bedingtem Vorsatz gehandelt, da er seine Fahrweise nicht angepasst habe - obwohl es vor dem tödlichen Unfall zwei Beinaheunfälle mit der Polizei gab, argumentierte der Staatsanwalt nach Angaben des Gerichts. Daraus sei aus Sicht der Staatsanwaltschaft zu erkennen, dass er zumindest mit bedingtem Vorsatz gehandelt habe.
Die Verteidigung beantragte hingegen für den deutsch-ukrainischen Staatsangehörigen eine dreijährige Haftstrafe unter anderem wegen fahrlässiger Tötung, gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr sowie Fahrerflucht. Sein Mandant habe den Unfall nicht gewollt und geglaubt, die Flucht unfallfrei fortsetzen zu können, sagte Anwalt Daniel Nißle.
Bedauern über Tat
In seinem Schlusswort unterstrich der Angeklagte laut Nißle erneut sein Bedauern über das Geschehen. Er hatte den Ablauf vor Gericht eingeräumt. Am 23. August vergangenen Jahres war er nachts in Kaufbeuren mit einem 240 PS starken Wagen mit bis zu 180 Stundenkilometern durch das Stadtgebiet gerast, um einer Polizeikontrolle zu entgehen. Er hatte keinen Führerschein und nach eigenen Angaben Kokain und Alkohol konsumiert. Zudem gab es ein nicht abgeschlossenes Verfahren wegen Raubes.
Schließlich prallte er mit einem entgegenkommenden Fahrzeug zusammen. Der 20-Jährige am Steuer dieses Fahrzeugs starb an der Unfallstelle, seine beiden Mitfahrer wurden verletzt, ebenso der Mitfahrer des Angeklagten.
Die Eltern des Getöteten verfolgten den Prozessauftakt als Nebenkläger. Sie schlossen sich der Forderung der Anklagebehörde an. Der Angeklagte hatte sich mit einem Brief an die Eltern gewandt und sich für das Geschehen entschuldigt.
Flucht bis an die ukrainische Grenze
Nach dem Crash war er zu Fuß geflüchtet. Eine Fahndung nach ihm blieb zunächst erfolglos. Anfang September wurde er in Polen unweit der ukrainischen Grenze festgenommen und nach Deutschland ausgeliefert. Seitdem sitzt er in Untersuchungshaft.
Erinnerung an Ku’damm-Unfall
In einem anders gelagerten Fall hatten Gerichte ein tödliches Ende eines illegalen Autorennens als Mord gewertet. Bei dem Rennen war vor zehn Jahren am Kurfürstendamm in Berlin ein unbeteiligter Autofahrer getötet worden. Das Verfahren zog sich durch die Instanzen bis zum Bundesgerichtshof, der schließlich die Verurteilung des Unfallfahrers wegen Mordes bestätigte. Dieser und ein weiterer Autofahrer hatten sich auf dem Ku'damm ein Rennen geliefert, Ampeln ignoriert und teils Geschwindigkeiten um 160 Stundenkilometer erreicht.
Das Urteil soll am Dienstag kommender Woche gesprochen werden.
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