Etwas mehr als sechs Jahre ist es her, dass eine tödliche Gewalttat im Augsburger Zentrum in der Weihnachtszeit in ganz Deutschland für Schlagzeigen sorgte. Zwei Paare waren am Nikolausabend 2019 unterwegs, es kam zum Streit mit einer Gruppe Jugendlicher. Ein 17-Jähriger schlug zu - und tötete mit einem einzigen Faustschlag einen 49 Jahre alten Familienvater. Nun steht der damalige Täter nach der Verbüßung seiner Strafe bereits wieder vor Gericht, weil er bei einer Auseinandersetzung erneut zugeschlagen haben soll - nur wenige Hundert Meter von dem damaligen Tatort entfernt.
In dem neuen Prozess geht es um einen nach Ansicht der Staatsanwaltschaft homophoben Angriff auf ein männliches Paar vor elf Monaten. Fünf 23 bis 25 Jahre alte Männer sind vor dem Augsburger Landgericht angeklagt. Zu Beginn des Verfahrens gaben drei von Ihnen über ihre Verteidiger Erklärungen ab, wonach sie die Schläge und Tritte auf die beiden Opfer grundsätzlich einräumen. Sie betonen jedoch, nicht aus queerfeindlichen Motiven gehandelt zu haben.
Unter den Angeklagten ist der heute 23 Jahre alte Halid S., der mit der Tat am Augsburger Königsplatz vor sechs Jahren bekannt wurde. Viele Menschen waren damals schockiert, wie ein Jugendlicher mit nur einem Schlag einen erwachsenen Mann derart brutal treffen kann, dass das Opfer binnen Minuten an einer Hirnblutung stirbt. Der Begleiter des 49-Jährigen wurde damals ebenfalls geschlagen und verletzt.
Da der Getötete bei der Berufsfeuerwehr in Augsburg gearbeitet hatte, hatten damals auch Mitglieder zahlreicher Feuerwehren in ganz Deutschland des Opfers gedacht. Zudem beschäftigte der Fall in den Wochen nach der Tat die Justiz bis hinauf zum Bundesverfassungsgericht. Denn die Augsburger Staatsanwaltschaft wollte damals nicht nur Halid S. inhaftieren, sondern auch seine sechs Begleiter. Um die Untersuchungshaft gab es einen juristischen Schlagabtausch mit Freilassungen und erneuten Festnahmen - bis Karlsruhe die Haftbefehle für die Begleiter rügte und alle sechs aus dem Gefängnis kamen.
Halid S. wurde dann von den Jugendrichtern des Landgerichts in Augsburg zu einer Jugendstrafe von viereinhalb Jahren Haft verurteilt. Die Verteidiger des jungen Mannes wollten das Urteil kippen, scheiterten jedoch. Der Bundesgerichtshof bestätigte die Strafe, die Halid S. absitzen musste.
In dem neuen Prozess sind er und drei Bekannte wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagt, einem der Angeklagten wird nur Bedrohung vorgeworfen. Halid S. und zwei weitere Beschuldigte sitzen in Untersuchungshaft. Dieses Trio ließ von ihren Rechtsanwälten jeweils Erklärungen vortragen.
Wodka und Kokain sollen die jungen Männer enthemmt haben
Demnach räumen alle ein, auf die zwei Kontrahenten losgegangen zu sein. Als Grund dafür nannten sie eine Enthemmung durch vorhergehenden massiven Wodka-Konsum und Kokain-Einnahme. Auch eine Gruppendynamik soll eine Rolle gespielt haben. Dass die Opfer als Homosexuelle zu erkennen gewesen seien, spielte nach den Verteidigerausführungen keine Rolle. Halid S. ließ sich insofern zitieren, wonach er «keinerlei Schwulenhass» habe.
Dieser von den Ermittlern angenommene Hintergrund muss in den nächsten Wochen von der Strafkammer beleuchtet werden, unter anderem stehen dafür Videobilder von der Tat zur Verfügung. Wegen des mutmaßlichen Motivs hatte die Generalstaatsanwaltschaft München das Verfahren an sich gezogen. Die Ermittlungsbehörde ist in Bayern die Zentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus und beschäftigt sich insofern mit schwerer Hasskriminalität.
Eine Rolle dürfte bei der Aufklärung auch spielen, ob eines der Opfer die Gruppe junger Männer provoziert hatte. In der Anklageschrift heißt es, dass es in jener Nacht im März 2025 in der Maximilianstraße, der bekanntesten Feiermeile in Augsburg, erst zu sexuell motivieren Beleidigungen gekommen sei. Daraufhin habe einer der beiden Männer versucht, einen aus der Gruppe «am Kragen zu packen», führt die Staatsanwaltschaft aus.
Die drei geständigen Männer meinten, es sei schon mehr als nur ein Zupacken gewesen. Sie räumten aber ein, dass ihre Reaktion darauf überzogen gewesen sei. Die Angeklagten sollen laut Anklage die beiden Männer mit Faustschlägen und Tritten traktiert haben, die Opfer erlitten insbesondere Verletzungen am Kopf und Oberkörper.
Nach der Auseinandersetzung auf der Maximilianstraße war Halid S. zunächst auf der Flucht. Die Polizei hatte deswegen öffentlich nach ihm gefahndet. Nach wenigen Tagen konnte Polizisten ihn in Gersthofen bei Augsburg festnehmen, seitdem ist auch er in U-Haft.
Die drei Angeklagten boten in dem Prozess Entschuldigungen sowie Geldzahlungen an die Opfer an. Sie erklärten auch, dass sie sich künftig voreinander fernhalten wollten. «Der gemeinsame Umgang ist für niemanden gut», hieß es in einer der von den Anwälten verlesenen Erklärungen.
Die zwei weiteren Angeklagten äußerten sich zunächst zu den Vorwürfen nicht. Für den Prozess um die mutmaßlich homophobe Gewalttat sind elf Verhandlungstage geplant. Ein Urteil könnte es am 13. März geben.
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